Ulrich Peinhardt

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Übernahmebedingungen beim SKV durch die Volkssolidarität

  • 19. Januar 2017

Als Stadtrat und vor allem als Vater, dessen Kind eine SKV-Kita besucht, interessiert es mich natürlich, was das Personal über die aktuelle Situation denkt und wie es in  Zukunft weitergehen soll.

Auf Nachfrage wurde ich sogleich mit den Sorgen und Ängsten konfrontiert, die mit einem möglichen Betriebsübergang verbunden sind. Scheinbar wurde seitens der SKV-Geschäftsführung, der die Übernahmeangebot seit Mitte Dezember detailliert vorliegen, wenig Aufklärungsarbeit geleistet. Die Informationen, die die Mitarbeiter erhielten, führten dazu, dass sich viele gegen einen möglichen Betriebsübergang entschieden. Fehlinformationen wurden auch durch den Offenen Brief des SKV-Betriebsrat bestätigt.

Um die Situation für alle Beteiligten, Erzieher, Eltern und auch die Kinder, aufzuklären, habe ich folgende Fragen an die Geschäftsführung der Volkssolidarität gestellt:

  • Müssen die Mitarbeiter der SKV-KITA’s finanzielle Einbußen fürchten? Wird die Betriebszugehörigkeit anerkannt?
  • Werden Konzepte der KITA’s und Horte verändert?
  • Werden die kulturellen Traditionen seitens der VOLKSSOLIDARITÄT weitergeführt?
  • Ist es zutreffend, dass durch die Ausweitung der Schließzeiten die Betreuungszeiten deutlich eingeschränkt werden?

Die Fragen wurden umgehend von der Geschäftsführung der Volkssolidarität beantwortet und mit der Unterschrift des Geschäftsführers verbindlich gemacht. Sollte nach einem Betriebsübergang auch nur einer dieser Aspekt nicht eingehalten werden, bin ich der Erste, der bei der Volkssolidarität dies einfordern wird.

Hier die Beantwortung der Fragen:

  • Müssen die Mitarbeiter der SKV-KITA’s finanzielle Einbußen fürchten? Wird die Betriebszugehörigkeit anerkannt?
    Mit Beginn des Bewerbungsverfahrens verpflichteten wir uns zur Übernahme und Beibehaltung des SKV-Tarifvertrages in den KITA’s auf Dauer, also auch nach Ablauf der 12-monatigen Bindefrist. Unsere hallesche KITA „Freiimfelde“ wird dann ebenfalls in den SKV- Tarifvertrag überführt. Die Betriebszugehörigkeit sowie alle Anrechte der  Mitarbeiter des SKV werden ebenfalls uneingeschränkt übernommen.
  • Werden Konzepte der KITA’s und Horte verändert?
    Nein. Die pädagogische Arbeit wird unverändert fortgeführt. Dies gilt auch für Kooperationen mit Partnern, wie der MLU, dem Max-Planck-Institut, der Moritzburg und der Leopoldina etc. .
    Ebenso erfolgt auch künftig die konzeptionelle Arbeit nach „infans“. Wir streben ein Zusammenwachsen der SKV- Häuser und der Einrichtungen der VOLKSSOLIDARITÄT an. Es wird einen pädagogischen Austausch zwischen allen Einrichtungen geben. Die Betreuung unserer Kinder auf einem einheitlichen hohen Niveau ist das Ziel. So ist z.B. die Übernahme des infans-Konzeptes auch durch die Einrichtungen der VOLKSSOLIDARITÄT denkbar.
  • Werden die kulturellen Traditionen seitens der VOLKSSOLIDARITÄT weitergeführt?
    Ja, auf jeden Fall. Wir denken hier an die Kinderhändelfestspiele oder an die Abschlußfahrt nach Prebelow. Uns ist es wichtig, daß die über die Jahre gewachsenen Traditionen fortgesetzt werden- im Interesse der Kinder, Eltern und Mitarbeiter.
  • Ist es zutreffend, dass durch die Ausweitung der Schließzeiten die Betreuungszeiten deutlich eingeschränkt werden?
    Nein, dies ist nichtzutreffend. Die Öffnungs- und Schließzeiten bleiben unverändert bestehen.

Das Original-Dokument steht hier zum Download zur Verfügung. Schreiben der Volkssolidarität

Ich hoffe mit diesen Fragen und Antworten die angespannte Situation beruhigen zu können, so dass für alle eine objektive Bewertung möglich ist.

Für mich stehen sowohl die Mitarbeiter als auch der Erhalt der Konzepte, für die ich mich als Elternteil bewusst entschieden habe, im Vordergrund. Ich bewundere den starken Zusammenhalt der Mitarbeiter und deren Unterstützung durch die Eltern. Ich fände es Schade, wenn die SKV Geschäftsführung dies für persönliche Zwecke ausnutzt.

 

 

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